Liebe PatientInnen,
auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung häufig gestellter Fragen zum Thema Corona-Impfung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung in unserer Praxis
Ist sind zwei Impfungen notwendig. Der Abstand beider Impfungen sollte sechs Wochen betragen. Bei diesem Impfschema ist von einer maximalen Wirksamkeit auszugehen. Der Zeitpunkt für die zweite Impfung ist leider nicht flexibel.
Nach aktuellem Kenntnisstand stellt ein solches Impfschema keinen Nachteil gegenüber einer Impfung mit dem gleichen Impfstoff dar. Es gibt sogar Erkenntnisse einer möglicherweise höheren Wirksamkeit.
Bei der Impfung mit AstraZeneca sind zwei Impfungn vorgesehen. Die zweite Impfung darf innerhalb eines Zeitraumes von 4-12 Wochen nach der ersten Impfung liegen. Wir empfehlen ein möglichst langes Intervall zu wählen.
Das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Die zweite Impfung muss dort verimpft werden, wo die Erstimpfung durchgeführt wurde.
- Bereits einige Tage nach der ersten Impfung besteht ein partieller Impfschutz, etwa 7- 14 Tage nach der zweiten Impfung ist eine maximale Immunität zu erwarten.
- Personen, die eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben, die weniger als sechs Monate zurückliegt, sind ausreichend geschützt. Danach sollte eine einmalige Impfung mit einem der verfügbaren Impfstoffe erfolgen.
Personen, die eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben, wird eine einmalige Impfung mit einem der verfügbaren Impfstoffe frühesten sechs Monate nach Infektion empfohlen.
Ob und wann eine Auffrischimpfung notwendig ist, ist noch nicht klar. Dazu wird sich die STIKO (Ständige Impfkommission) bei Vorliegen einer entsprechenden Datenlage äußern.
Wir werden in letzter Zeit auf das Thema „digitaler Impfpass“ angesprochen. Bitte lesen Sie dazu die Klarstellung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.
Externer Link, Lesedauer: 1 Minute
» Klarstellung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein digitaler Impfpass
Ja, wir bieten Ihnen diesen Service an.
Wenn Sie den digitalen Impfausweis verwenden möchten und von uns die Impfbescheinigung benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Briefumschlag frankieren und an Sie selbst adressieren
- Notizzettel mit dem Stichwort „Digitaler Impfausweis“ hineinlegen
- An unsere Praxis schicken oder in den Briefkasten werfen
- Voraussetzung: Ihre Krankenkassenkarte muss in diesem Quartal eingelesen worden sein
Sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind, werden wir Ihnen Ihre Bescheinigung mit dem QR Code zuschicken. Das wird frühestens ab Anfang Juli möglich sein.