Häufige Fragen zur Corona-Schutzimpfung2021-06-10T13:13:06+02:00

Häufige Fragen zur Corona-Schutzimpfung

Liebe PatientInnen,
auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung häufig gestellter Fragen zum Thema Corona-Impfung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung in unserer Praxis

Wie ist das genaue Impfschema bei einer Impfung mit BioNTech?2021-05-30T15:56:23+02:00

Ist sind zwei Impfungen notwendig. Der Abstand beider Impfungen sollte sechs Wochen betragen. Bei diesem Impfschema ist von einer maximalen Wirksamkeit auszugehen. Der Zeitpunkt für die zweite Impfung ist leider nicht flexibel.

Erstimpfung mit Astra / Zweitimpfung mit BioNTech?2021-05-30T16:05:55+02:00

Nach aktuellem Kenntnisstand stellt ein solches Impfschema keinen Nachteil gegenüber einer Impfung mit dem gleichen Impfstoff dar. Es gibt sogar Erkenntnisse einer möglicherweise höheren Wirksamkeit.

Welcher Impfabstand ist bei AstraZeneca der wirksamste?2021-05-30T16:06:54+02:00

Bei der Impfung mit AstraZeneca sind zwei Impfungn vorgesehen. Die zweite Impfung darf innerhalb eines Zeitraumes von 4-12 Wochen nach der ersten Impfung liegen. Wir empfehlen ein möglichst langes Intervall zu wählen.

Ich habe meine erste Impfdosis z. B. im Impfzentrum oder beim Betriebsarzt erhalten. Kann ich die zweite Impfung bei Ihnen bekommen?2021-05-30T16:07:44+02:00

Das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Die zweite Impfung muss dort verimpft werden, wo die Erstimpfung durchgeführt wurde.

Wann bin ich ausreichend geschützt?2021-05-30T16:09:37+02:00
  • Bereits einige Tage nach der ersten Impfung besteht ein partieller Impfschutz, etwa 7- 14 Tage nach der zweiten Impfung ist eine maximale Immunität zu erwarten.
  • Personen, die eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben, die weniger als sechs Monate zurückliegt, sind ausreichend geschützt. Danach sollte eine einmalige Impfung mit einem der verfügbaren Impfstoffe erfolgen.
Ich habe eine Infektion mit Covid-19 durchgemacht. Muss ich trotzdem geimpft werden?2021-05-30T16:10:18+02:00

Personen, die eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben, wird eine einmalige Impfung mit einem der verfügbaren Impfstoffe frühesten sechs Monate nach Infektion empfohlen.

Wie lange hält der Schutz nach einer kompletten Impfung? Ist eine Auffrischimpfung notwendig?2021-05-30T16:11:00+02:00

Ob und wann eine Auffrischimpfung notwendig ist, ist noch nicht klar. Dazu wird sich die STIKO (Ständige Impfkommission) bei Vorliegen einer entsprechenden Datenlage äußern.

Wie funktioniert das mit dem digitalen Impfpass?2021-06-10T13:19:39+02:00

Wir werden in letzter Zeit auf das Thema „digitaler Impfpass“ angesprochen. Bitte lesen Sie dazu die Klarstellung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

Externer Link, Lesedauer: 1 Minute

» Klarstellung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein digitaler Impfpass

Ich möchte den digitalen Impfpass nutzen. Kann ich eine Impfbescheinigung bekommen?2021-06-15T13:51:48+02:00

Ja, wir bieten Ihnen diesen Service an.

Wenn Sie den digitalen Impfausweis verwenden möchten und von uns die Impfbescheinigung benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Briefumschlag frankieren und an Sie selbst adressieren
  • Notizzettel mit dem Stichwort „Digitaler Impfausweis“ hineinlegen
  • An unsere Praxis schicken oder in den Briefkasten werfen
  • Voraussetzung: Ihre Krankenkassenkarte muss in diesem Quartal eingelesen worden sein

Sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind, werden wir Ihnen Ihre Bescheinigung mit dem QR Code zuschicken. Das wird frühestens ab Anfang Juli möglich sein.

Liebe Patientin, lieber Patient,

sicherlich haben Sie durch viele Berichte in den Medien erfahren, dass eine berechtigte Sorge gibt, dass in Zukunft ein großer Mangel an Hausärzten entstehen wird. Es gibt tatsächlich Befürchtungen, dass sich die medizinische Versorgung durch Hausärzte dramatisch verschlechtern wird.

Um das zu verhindern, wurde durch Politik und Krankenkassen das Hausarztmodell geschaffen. Das Hausarztmodell garantiert Ihnen die wie bisher gewohnt eine hohe Qualität der Versorgung. Darüberhinaus verstehen wir uns für Sie als Koordinator im Gesundheitswesen und natürlich als Berater und Partner, bei Fragen zur Gesundheit.

Ihre Einschreibung in das Hausarztmodell stärkt die Positionen:

– Ihrer eigenen medizinischen Versorgung
– Ihr Praxispersonal
– Ihre Hausärzte

Sie haben durch das Hausarztmodell große Vorteile bei den Vorsorgeuntersuchungen, z.B. erhalten Sie in der HzV jährliche Vorsorgeuntersuchungen. mit einem deutlich höheren Umfang an Leistungen.

Der Gesetzgeber hat Prämien für die Patienten im Hausarztmodell vorgesehen, deren Krankenkassen Vorteile dadurch erzielen. Die ersten Krankenkassen haben Ihre Mitglieder schon darüber informiert.

Durch Ihre Einschreibung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie sich bei gesundheitlichen Beschwerden für mindestens 12 Monate zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Facharztbesuche werden Ihnen natürlich durch eine Überweisung ermöglicht und die Arztwahl des Facharztes ist selbstverständlich frei. Im hausärztlichen Vertretungsfall bitten wir Sie, den von uns genannten Vertretungsarzt aufzusuchen.

Sichern und stärken Sie also Ihre Hausarztpraxis und optimieren Sie Ihre eigene medizinische Versorgung.

Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Ihr Praxisteam

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